Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), das am 19. November 2022 in Kraft getreten ist, wird vom Bund im Monat Dezember 2022 - spätestens im Januar 2023 - eine staatliche Soforthilfe gewährt.
Die Soforthilfe erhalten alle unsere Wärmekunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, automatisch und ohne separate Beantragung.
Der entsprechende Antrag beim Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde von uns gestellt und beinhaltete die gemäß § 9 Absatz 5 Nr. 3 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) zu übermittelnden Daten.