Die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH übernimmt die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z. B. in Folge einer Insolvenz).
Grundsätzlich gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.
Als Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH beliefern wir zusätzlich Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung nach Eintreten einer der oben genannten Bedingungen.
Zum 01.04.2026 übernimmt die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH die Rolle des Übergangsversorgers gemäß § 38a EnWG im Netzgebiet der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH.
Zwischen dem Ende eines Liefervertrages und der Unterbrechung des Anschlusses durch den Netzbetreiber oder dem Beginn der Belieferung durch einen neuen Lieferanten kann es bei Mittelspannungsanschlüssen zu einer kurzfristigen Strombelieferung kommen, die keinem bestehenden Lieferverhältnis zugeordnet werden kann. In Einzelfällen übernimmt die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH für diesen Zeitraum die Übergangsversorgung.
Eckdaten für die Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG:
- Maximale Laufzeit: 3 Monate
- gilt nur im Netzgebiet, in dem die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH Grundversorger ist
- Kündigungsfrist: tägliche Kündigung
Unser Service für Sie
für Kunden mit registrierender Leistungsmessung:
für Kunden ohne Leistungsmessung:
für Kunden in der Übergangsversorgung: