12.05.2025

Wichtige Änderungen bei Umzügen

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Stromanbieters bei einem Umzug (Ein-/Auszug).

Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.

Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur: Der Lieferantenwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß.

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?

Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Mieter registriert und der Stromverbrauch des Nachmieters wird dessen Kundenkonto zugerechnet. Das kann zu unnötigem Ärger führen.

Kundinnen und Kunden, die Strom von uns beziehen, können ihren Umzug ganz einfach melden:

·                Telefonisch während unserer Servicezeiten unter 03606 526-0

·                Persönlich in unserer Geschäftsstelle

·                Per E-Mail an service@stadtwerke-heiligenstadt.de

·                Online über das Kontaktformular oder das Kundenportal auf unserer Website: www.stadtwerke-heiligenstadt.de

·                Per Post (bitte Laufzeiten beachten) an: Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH, Schlachthofstraße 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Diese Informationen benötigen wir für die Umzugsmeldung:

·                Vor- und Nachname

·                Kundennummer (falls bekannt)

·                Alte und neue Adresse

·                Umzugsdatum

·                Zählernummer und Zählerstand (jeweils alt und neu, inkl. Ablesedatum)

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.