Informationen zu Ihrem Messstellenvertrag
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH für den Einbau, Betrieb, die Wartung und den Wechsel von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Grundlage hierfür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen sowohl den Inhalt als auch den Abschluss der Messstellenverträge gemäß § 9 MsbG.
Wann kommt ein Messstellenvertrag mit uns zustande?
In den meisten Fällen ist der Messstellenbetrieb bereits Bestandteil Ihres Stromliefervertrages. Ihr Stromlieferant rechnet die Kosten für den Messstellenbetrieb gemeinsam mit Ihrem Stromverbrauch ab.
Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH entsteht nur dann, wenn Ihr Stromlieferant die Übernahme des Messstellenvertrages ablehnt.
In diesem Fall
- übernehmen wir den Messstellenbetrieb direkt,
- rechnen das Messstellenentgelt unmittelbar mit Ihnen ab und
- erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb.
Das Vertragsverhältnis kommt nach § 9 MsbG automatisch zustande, sobald Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird.
Gesetzlich einheitliche Vertragsbedingungen
Ab dem 1. Juli 2026 gelten bundesweit einheitliche Vertragsbedingungen, die von der Bundesnetzagentur verbindlich vorgegeben wurden.
Diese Vertragsbedingungen werden von der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH unverändert angewendet.
Formblatt nach § 54 MsbG
Werden über ein Smart-Meter-Gateway Messdaten übertragen, gehört gemäß § 54 MsbG ein entsprechendes Formblatt zum Vertrag.
Dieses informiert transparent darüber,
- welche Daten verarbeitet werden,
- wer die Daten erhält,
- wie häufig eine Übermittlung erfolgt und
- zu welchem Zweck die Daten genutzt werden.
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Gültig ab 01.07.2026